Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrschule Fahrwerk Hemsbach
Ziffer 1
Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und
praktischen Fahrunterricht.
Schriftlicher Ausbildungsvertrag
Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen
Ausbildungsvertrages.
Rechtliche Grundlagen der Ausbildung
Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden
gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen
beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der
Fahrschülerausbildungsverordnung, erteilt.
Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen,
die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.
Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung,
in jedem Fall aber nach Ablauf von
6 Monaten seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung
fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen
der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich,
die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten
Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des
Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat
die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.
Eignungsmängel des Fahrschülers
Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages
heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen
körperlichen oder geistigen Anforderungen für den
Erwerb der Fahrerlaubnisklasse nicht erfüllt, so ist
für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.
Ziffer 2
Entgelte, Preisaushang
Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte
haben den durch Aushang in der Fahrschule
bekannt gegebenen zu entsprechen.
Ziffer 3
Grundbetrag und Leistungen
a) mit dem Grundbetrag werden abgegolten :
Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie
die Erteilung des theoretischen Unterrichts und
erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten
theoretischen Prüfung.
Für weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens
der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule
berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag
vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens
aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen
Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages bei
nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.
Entgelt für Fahrstunden und Leistungen
b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten
Dauer werden abgegolten :
Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug
einschließlich der Fahrzeugversicherung sowie die
Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.
Absage von Fahrstunden /
Benachrichtigungsfrist
Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde
nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu
verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht
mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin
abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt eine
Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht
wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei
Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem
Fahrschüler bleibt der Nachweise vorbehalten, ein
Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe
entstanden.
Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung
und Leistungen
c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung
werden abgegolten:
Die theoretische und die praktische
Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt.
Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im
Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.
Ziffer 4
Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der
Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages,
das Entgelt für die Fahrstunde vor dem Antritt
derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung
zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und
Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor
der Prüfung fällig.
Leistungsverweigerung bei
Nichtausgleich der Forderungen
Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so
kann die Fahrschule die Fortsetzung der
Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung
zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderung
verweigern.
Entgeltentrichtung bei Fortsetzen der
Ausbildung
Das Entgelt für eine eventuell erforderliche
weitere theoretischen Ausbildung (Ziffer 3a
Abs.2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.
Ziffer 5
Kündigung des Vertrages
Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler
jederzeit, von der Fahrschule nur in den
nachstehend genannten Fällen gekündigt
werden:
Wenn der Fahrschüler
a) trotz Aufforderung und ohne trifftigen Grund
nicht innerhalb von 4 Wochen seit
Vertragsabschluß mit der Ausbildung beginnt
oder diese um mehr als 3 Monate ohne trifftigen
Grund unterbricht.
b) den theoretischen oder den praktischen Teil
der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils
zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat.
c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen
oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.
Textform der Kündigung
Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur
wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
Ziffer 6
Entgelte bei Vertragskündigung
Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat
die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die
erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte
Vorstellung zur Prüfung.
Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund
oder der Fahrschüler, ohne durch ein
vertragswidriges Verhalten der Fahrschule
veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der
Fahrschule folgendes Entgelt zu :
a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung
nach Vertragsschluss mit der Fahrschule aber
vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung
nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber
vor der Absolvierung eines Drittels der für die
beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen
Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung
nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor
dem Abschluss von zwei Dritteln der für die
beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen
Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;
d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung
nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für
die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen
Mindestunterrichtseinheiten erfolgt,
aber vor deren Abschluss;
e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung
nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung
erfolgt.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein Entgelt oder ein Schaden
in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur
geringer angefallen ist.
Kündigt die Fahrschule ohne Grund oder der
Fahrschüler, weil er hierzu durch ein
vertragswidriges Verhalten der Fahrschule
veranlasst wurde, steht der Fahrschule der
Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist
zurückzuerstatten.
Ziffer 7
Einhaltung vereinbarter Termine
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben
dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden
pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und
enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf
Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen,
wird die aufgewendete Fahrzeit zum
Fahrstundensatz berechnet.
Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer
Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den
praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene
Ausbildungszeit nachzuholen oder
gutzuschreiben.
Wartezeiten bei Verspätung
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15
Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger
zu warten.
Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn
einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu
vertreten, so geht die ausgefallene
Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er
sich um mehr als 15 Minuten,
braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten.
Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als
ausgefallen (Ziff.3b Absatz 3).
Ausfallentschädigung
Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler
nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt
auch in diesem Falle drei Viertel des
Fahrstundenentgeltes. Dem Fahrschüler bleibt der
Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder
in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
Ziffer 8
Ausschluss vom Unterricht
Der Fahrschüler ist vom Unterricht
auszuschließen :
a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder
anderen berauschenden Mitteln steht;
b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner
Fahrtüchtigkeit begründet sind.
Ausfallentschädigung
Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als
Ausfallentschädigung drei Viertel des
Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem
Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein
Schaden sie nicht entstanden oder in wesentlich
geringerer Höhe entstanden.
Ziffer 9
Behandlung von Ausbildungsgerät und
Fahrzeugen
Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung
der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des
sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.
Ziffer 10
Bedienung und Inbetriebnahme von
Lehrfahrzeugen
Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht
des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt
werden. Zuwiderhandlungen können
Strafverfolgung und Schadensersatzpflicht zur
Folge haben.
Besondere Pflichten des Fahrschülers bei
der Kraftradausbildung
Geht bei der Kraftradausbildung oder - prüfung die
Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer
verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich
(geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen
und auf den Fahrlehrer warten.
Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu
verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat
er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen
unbefugte Benutzung zu sichern. Die persönliche Schutzausrüstung ist vom Fahrschüler selbst zu stellen.
Ziffer 11
Abschluss der Ausbildung
Die Fahrschule darf die Ausbildung erst
abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der
Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und
Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges
besitzt (§ 29 FahrlG).
Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach
pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss
der Ausbildung ( §6 FahrschAusbO).
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf
der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für
beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler
nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung
des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und
verauslagter oder anfallender Gebühren
verpflichtet.
Ziffer 12
Gerichtsstand
Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder
ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz
der Fahrschule der Gerrichtsstand.
Lars Gölz
Mobil: 0178/6828957
E-Mail: info@fahrwerk-fahrschule.com
Königsberger Straße 6
69502 Hemsbach