Folgende Führerscheinklassen bilden wir aus:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen danach auch die Fahrzeuge der Klasse L und AM geführt werden.
Voraussetzung:
Alter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (BF17)
B Automatik: Nach erfolgreicher Prüfung dürfen ausschließlich Fahrzeuge der Klasse B mit Automatikgetriebe geführt werden.
B197: Hier wird die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt. Während der Ausbildung müssen mindestens 10 Stunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert werden. Nach der Prüfung dürfen dann auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe geführt werden.
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg zGM nicht übersteigt.
Krafträder, auch mit Beiwagen Hubraum: mehr als 50ccm, bbH mehr als 45km/h. Motorleistung von mehr als 15 kW.
Voraussetzung:
Alter: 24 Jahre oder 20 Jahre mit 2 Jahre vorbesitz der Klasse A2.
Krafträder, auch mit Beiwagen Hubraum: mehr als 50ccm, bbH mehr als 45km/h. Max 35 kW und ein Verhältnis Leistung zu Leermasse max 0,2 kW/kg.
Voraussetzung:
Alter: 18 Jahre
Leichtkrafträder Hubraum: nicht mehr als 125ccm, Nennleistung nicht mehr als 11kW.
Voraussetzung:
Alter: 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder bis 50 ccm bzw. bis 4 kW; bis 45 km/h. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (LM bis 350 kg), jeweils bis 50 ccm, bis 45 km/h, bis 4 kW.
Voraussetzung:
Alter: 15 Jahre
Lars Gölz
Mobil: 0178/6828957
E-Mail: info@fahrwerk-fahrschule.com
Königsberger Straße 6
69502 Hemsbach