Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen danach auch die Fahrzeuge der Klasse L und AM geführt werden.
Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg zGM nicht übersteigt.
Krafträder, auch mit Beiwagen Hubraum: mehr als 50ccm, bbH mehr als 45km/h. Motorleistung von mehr als 15 kW.
Voraussetzung:
Alter: 24 oder 20 Jahre mit 2 Jahre vorbesitz der Klasse A2.
Krafträder, auch mit Beiwagen Hubraum: mehr als 50ccm, bbH mehr als 45km/h. Max 35 kW und ein Verhältnis Leistung zu Leermasse max 0,2 kW/kg.
Voraussetzung:
Alter: 18 Jahre
Leichtkrafträder Hubraum: nicht mehr als 125ccm, Nennleistung nicht mehr als 11kW.
Voraussetzung:
Alter: 16 Jahre
Lars Gölz
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